MaStR-Daten ändern oder korrigieren: Anlage erweitert, umgezogen, stillgelegt
Welche Änderungen im Marktstammdatenregister gemeldet werden müssen, welche Frist gilt und wie die Korrektur im Portal funktioniert. Stand: Juli 2026.
Kurzantwort: Änderungen an registrierten Anlagendaten müssen innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister nachgetragen werden. Die Korrektur läuft über die Detailansicht der Einheit in Ihrem Benutzerkonto. Zwei Fälle sind keine Datenänderung: ein nachgerüsteter Speicher (neue Einheit) und ein Betreiberwechsel (eigener Prozess).
Stand: Juli 2026.
Welche Änderungen gemeldet werden müssen
- Erweiterung der Anlage (zusätzliche Module): neue Bruttoleistung eintragen
- Wechselrichtertausch mit geänderter Nettonennleistung
- Standortkorrektur, etwa nach Umzug mit dem Balkonkraftwerk
- Kontaktdaten und Adresse des Betreibers
- Vorübergehende oder endgültige Stilllegung, mit Datum und Art der Stilllegung
Zwei Sonderfälle mit eigenem Verfahren:
- Nachgerüsteter Speicher: neue Einheit, siehe Stromspeicher anmelden
- Betreiberwechsel: eigener Prozess, siehe Betreiberwechsel beim Hausverkauf
Schritt für Schritt
1. Anmelden und Einheit öffnen
Loggen Sie sich ein und öffnen Sie die Detailansicht der betroffenen Einheit über die Liste Ihrer Anlagen.
2. Änderung erfassen
Nutzen Sie die Änderungsfunktion der Detailansicht, tragen Sie die neuen Werte ein und speichern Sie. Halten Sie das Datum der Änderung bereit.
3. Netzbetreiberprüfung abwarten
Relevante Änderungen werden dem Anschlussnetzbetreiber zur Prüfung übermittelt. Weichen dessen Unterlagen ab, meldet er sich über das Portal. Sie sind verpflichtet, an der Klärung mitzuwirken; in der Praxis heißt das: auf die Nachricht antworten und den korrekten Wert belegen.
Fristen und Konsequenzen
Die Frist beträgt einen Monat ab der Änderung. Veraltete Einträge fallen typischerweise bei der Netzbetreiberprüfung oder bei der Vergütungsabrechnung auf. Die ehrliche Einordnung der Konsequenzen finden Sie unter Fristen und Pflichten; kurz: der Hebel ist die Vergütung, nicht das Bußgeld.
Datenpunkt
Das Register lebt von aktuellen Daten: über 6,2 Millionen Solaranlagen sind in Deutschland in Betrieb registriert (Quelle: Marktstammdatenregister, Stand Juli 2026).
Verwandte Situationen
Quelle und Lizenz
Grundlage: Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) und Hilfeseiten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Datenpunkte: Marktstammdatenregister, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen
- Ich habe Module nachgerüstet. Was melde ich?
- Die neue Bruttoleistung an der bestehenden Einheit, innerhalb eines Monats. Je nach Umfang der Erweiterung kann vergütungsseitig eine eigene Anlage entstehen; das ändert an der Meldepflicht im Register nichts.
- Ich habe einen Speicher nachgerüstet. Ändere ich die PV-Einheit?
- Nein. Ein nachgerüsteter Speicher ist eine neue, eigene Einheit und wird separat registriert.
- Ich bin mit meinem Balkonkraftwerk umgezogen. Was nun?
- Standort der Einheit im Portal korrigieren. Das System ordnet anhand der neuen Adresse den zuständigen Netzbetreiber zu.
- Was ist mit einem Tippfehler in meinen Daten?
- Einfach in der Detailansicht korrigieren. Auch Korrekturen laufen über die normale Änderungsfunktion.
- Das Haus ist verkauft. Ändere ich einfach den Namen?
- Nein. Ein Betreiberwechsel ist ein eigener Prozess im Portal, keine Datenänderung. Dazu haben wir einen eigenen Ratgeber.