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Stromspeicher im Marktstammdatenregister anmelden

Batteriespeicher müssen als eigene Einheit im MaStR registriert werden, auch neben einer PV-Anlage. So geht es Schritt für Schritt. Stand: Juli 2026.

Kurzantwort: Jeder ortsfeste Batteriespeicher muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme als eigene Einheit im Marktstammdatenregister registriert werden. Das gilt auch dann, wenn die zugehörige PV-Anlage bereits eingetragen ist. Das Vergessen des Speichers ist der häufigste Registrierungsfehler überhaupt.

Stand: Juli 2026.

Wer ist betroffen

  • Heimspeicher neben einer PV-Anlage, unabhängig von Kapazität und Technologie, ab der ersten Kilowattstunde.
  • Nachgerüstete Speicher an bestehenden Anlagen. Wichtig: Das ist keine Änderung an der PV-Einheit, sondern eine neue, eigene Registrierung.
  • Speicher an Balkonkraftwerken: hier läuft die Angabe über die vereinfachte Anmeldung für steckerfertige Solaranlagen mit. Details in unserem Ratgeber Balkonkraftwerk anmelden.

Nicht registriert werden tragbare Powerstations, mobile Akkus und andere nicht ortsfeste Geräte.

Das brauchen Sie

  • Zugang zu Ihrem MaStR-Benutzerkonto (oder ein neues Konto, siehe PV-Anlage anmelden, Schritte 1 und 2)
  • Nutzbare Speicherkapazität in kWh (Datenblatt)
  • Leistung in kW (Datenblatt)
  • Inbetriebnahmedatum des Speichers
  • Standort und Netzbetreiber (identisch mit der PV-Anlage, falls gekoppelt)

Schritt für Schritt

1. Anmelden

Loggen Sie sich auf marktstammdatenregister.de ein. Wenn Sie die PV-Anlage bereits registriert haben, nutzen Sie dasselbe Konto und dieselbe Betreiber-Nummer (ABR).

2. Neue Einheit vom Typ Stromspeicher anlegen

Registrieren Sie eine neue Einheit und wählen Sie als Typ Stromspeicher. Wählen Sie nicht erneut Solare Strahlungsenergie; der Speicher ist im Register eine eigene Einheitenart.

3. Technische Daten eintragen

Tragen Sie nutzbare Speicherkapazität, Leistung, Inbetriebnahmedatum und Standort ein. Übernehmen Sie die Werte aus dem Datenblatt oder dem Übergabeprotokoll, nicht aus dem Angebot.

4. Bestätigung sichern

Nach Abschluss erhalten Sie die MaStR-Nummer des Speichers. Bewahren Sie die Bestätigung zusammen mit der Ihrer PV-Anlage auf.

Fristen und Konsequenzen

Es gilt dieselbe Frist wie bei der PV-Anlage: ein Monat ab Inbetriebnahme. Ein fehlender Speicher-Eintrag fällt oft erst bei der Netzbetreiberprüfung auf und führt zu Rückfragen, die Sie mit einer vollständigen Registrierung von Anfang an vermeiden. Zur ehrlichen Einordnung von Bußgeld und Vergütungsrisiko lesen Sie Fristen und Pflichten.

Datenpunkt

In Deutschland sind bereits mehrere Millionen Batteriespeicher im Marktstammdatenregister erfasst. Wie viele in Ihrem Ort in Betrieb sind, zeigen unsere Ortsseiten.

Verwandte Situationen

Quelle und Lizenz

Grundlage: Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) und die Hilfeseiten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Datenpunkte: Marktstammdatenregister, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Mein Speicher hängt an der PV-Anlage. Ist er nicht mit angemeldet?
Nein. PV-Anlage und Speicher sind im Register zwei getrennte Einheiten. Beide müssen einzeln registriert sein.
Gilt die Pflicht auch für kleine Speicher?
Ja, für jeden ortsfesten Batteriespeicher, unabhängig von der Größe. Nicht registriert werden tragbare Powerstations und mobile Akkus.
Ich rüste einen Speicher nach. Ist das eine Änderung an der PV-Anlage?
Nein, ein nachgerüsteter Speicher wird als neue, eigene Einheit registriert. An der bestehenden PV-Einheit ändern Sie nichts.
Was gilt beim Balkonkraftwerk mit Speicher?
Die vereinfachte Anmeldung für steckerfertige Solaranlagen fragt direkt ab, ob ein Batteriespeicher genutzt wird. Eine separate Speicher-Registrierung ist dort Teil des vereinfachten Ablaufs.
Welche Frist gilt?
Ein Monat ab Inbetriebnahme des Speichers, wie bei der PV-Anlage.