PV-Anlage vergessen anzumelden: nachträgliche Registrierung im MaStR
Anlage läuft, Registrierung fehlt? So holen Sie die Anmeldung im Marktstammdatenregister nach, und das passiert wirklich mit Vergütung und Bußgeld. Stand: Juli 2026.
Kurzantwort: Registrieren Sie die Anlage einfach jetzt, über den ganz normalen Weg auf marktstammdatenregister.de, mit dem echten Inbetriebnahmedatum. Ein gesondertes Nachmelde-Verfahren gibt es nicht, eine Sanktion allein für das Nachholen auch nicht. Je früher die Registrierung steht, desto früher fließt die Vergütung wieder.
Stand: Juli 2026.
Zur Einordnung: Sie sind nicht allein
Vergessene oder aufgeschobene Registrierungen sind ein Massenphänomen, kein Einzelversagen. Bestandsanlagen von vor 2019, geerbte Anlagen, übernommene Anlagen beim Hauskauf, Balkonkraftwerke aus der Zeit vor der vereinfachten Anmeldung: die Gründe sind vielfältig und das Register kennt sie alle. Die Bundesnetzagentur hat kein Interesse daran, Nachmelder zu bestrafen; sie will vollständige Daten.
Was wirklich auf dem Spiel steht
Ehrlich eingeordnet:
- Solange die Registrierung fehlt, darf der Netzbetreiber keine EEG-Vergütung auszahlen. Das ist der reale, laufende Verlust.
- Für den unregistrierten Zeitraum kann die Vergütung dauerhaft gekürzt sein oder entfallen. Der Bundesgerichtshof hat solche Rückforderungen bestätigt. Dieser Teil ist meist nicht mehr zu retten, wird aber mit jedem weiteren Monat größer.
- Das Bußgeld nach § 95 EnWG steht im Gesetz; ein Fall, in dem ein privater Betreiber es zahlen musste, ist uns nicht bekannt.
Kurz: Warten kostet Geld, Nachmelden stoppt den Verlust.
Schritt für Schritt
Der Ablauf ist identisch mit der normalen Registrierung, beschrieben in PV-Anlage anmelden. Drei Punkte sind bei der Nachmeldung besonders:
1. Das echte Inbetriebnahmedatum eintragen
Tragen Sie das tatsächliche Datum der ersten Stromerzeugung ein, auch wenn es Jahre zurückliegt. Ein geschöntes Datum fällt bei der Netzbetreiberprüfung auf, denn der Netzbetreiber kennt das echte Datum aus dem Anschlussprozess.
2. Speicher gleich mit registrieren
Falls ein Batteriespeicher läuft: als eigene Einheit registrieren, im selben Durchgang. Siehe Stromspeicher anmelden.
3. Bestätigung aktiv an den Netzbetreiber geben
Warten Sie nicht darauf, dass der Netzbetreiber die Registrierung bemerkt. Schicken Sie die Bestätigung mit der MaStR-Nummer aktiv zu, dann wird die Auszahlung schneller wieder aufgenommen.
Datenpunkt
Sie melden sich in ein volles Register nach: über 6,2 Millionen Solaranlagen sind in Deutschland in Betrieb registriert (Quelle: Marktstammdatenregister, Stand Juli 2026).
Verwandte Situationen
- PV-Anlage anmelden: der komplette Ablauf
- Betreiberwechsel: Anlage beim Hauskauf übernommen
- Fristen und Pflichten im Überblick
Quelle und Lizenz
Grundlage: Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV), § 95 EnWG, Rechtsprechung des BGH zur EEG-Vergütung bei fehlender Registrierung, Hilfeseiten des Marktstammdatenregisters. Datenpunkte: Marktstammdatenregister, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen
- Bekomme ich Ärger, wenn ich jetzt nachmelde?
- Für das Nachholen selbst gibt es keine Sanktion. Die Registrierung ist der Weg zurück in den Normalzustand, nicht das Eingeständnis eines Vergehens.
- Bekomme ich die entgangene Vergütung rückwirkend?
- In der Regel nicht vollständig. Für den unregistrierten Zeitraum kann die Vergütung dauerhaft gekürzt sein oder entfallen. Ab der Registrierung läuft die Auszahlung wieder normal.
- Soll ich ein aktuelles Inbetriebnahmedatum eintragen, damit es besser aussieht?
- Nein. Tragen Sie das echte Datum ein. Der Netzbetreiber kennt das tatsächliche Inbetriebnahmedatum aus dem Anschlussprozess, Abweichungen fallen bei der Prüfung auf.
- Meine Anlage ist von vor 2019 und war im alten Register gemeldet. Reicht das?
- Nein, die alten Meldungen wurden nicht übernommen. Auch diese Anlagen müssen im Marktstammdatenregister stehen.
- Droht mir das 50.000-Euro-Bußgeld?
- Das Gesetz sieht es vor, uns ist aber kein Fall bekannt, in dem ein privater Betreiber es zahlen musste. Der reale Verlust ist die einbehaltene Vergütung, und der endet mit der Registrierung.