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Solaranlagen in Höslwang

Rosenheim, Bayern

Lohnt sich Solar in Höslwang?

Solar lohnt sich in Höslwang überdurchschnittlich schnell: Bei einer typischen Anlage amortisiert sich die Investition in rund 8,4 Jahren.

Schätzung, keine Anlageberatung. Stand: 08.07.2026.

EEG-Einspeisevergütung (bis 10 kWp)
7,78 ct/kWh
Haushaltsstrompreis (Referenz)
35,5 ct/kWh
Globalstrahlung
1.209 kWh/m²/Jahr
Amortisation (typ. 8 kWp)
ca. 8,4 Jahre

Kennzahlen

Solaranlagen in Betrieb

176

Gesamtleistung

4.784,4 kWp

Anlagen pro 1.000 Einw.

145,0

Balkonkraftwerke

8

8 Balkonkraftwerke sind in Höslwang registriert.

Speicher-Anteil

38 %

Globalstrahlung

1.209 kWh/m²

CO₂-Einsparung (rechnerisch)

1.664 t/Jahr

Einordnung

Höslwang setzt überwiegend auf klassische Dachanlagen.

Der Zubau in Höslwang hat sich in den letzten zwei Jahren beschleunigt.

Platz 1.269 von 2.064 in Bayern. In Deutschland: 3.042 von 10.742.

Zubau pro Jahr

Zubau pro Jahr0502014201820192020202120222023202420252026

Balkonkraftwerke pro Jahr

Balkonkraftwerke pro Jahr052023202420252026

Zubau pro 1.000 Einwohner: Vergleich

Zubau pro 1.000 Einwohner: Vergleich201520172019202120232025
  • Höslwang
  • Bayern (Ø)
  • Deutschland (Ø)

Vergleich

RegionAnlagen pro 1.000 Einw.kWp pro Einwohner
Höslwang145,03,941
Bayern (Ø)106,32,577
Deutschland (Ø)74,41,542

In Höslwang sind aktuell 176 Solaranlagen registriert. Das entspricht 145,0 Anlagen pro 1.000 Einwohner, deutlich mehr als der Landesschnitt von 106,3. Besonders viele kamen zuletzt hinzu: 26 neue Anlagen allein 2023. Etwa jede dritte Anlage in Höslwang hat einen Batteriespeicher (66 von 176). Rechnerisch sparen alle registrierten Anlagen zusammen rund 1.664 Tonnen CO2 pro Jahr ein.

Vergleichbare Orte

Anlage geplant oder schon in Betrieb?

Datenquelle

Die Zahlen stammen aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Export vom 05.07.2026. Methodik und Hinweise.

Datenquelle: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0

Ausführliche Wirtschaftlichkeits-Einordnung für Höslwang