Balkonkraftwerk anmelden im Marktstammdatenregister
So melden Sie Ihre steckerfertige Solaranlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur an. Frist, Ablauf, häufige Fragen. Stand: Juli 2026.
Kurzantwort: Sie melden Ihr Balkonkraftwerk kostenlos im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur an, nicht beim Netzbetreiber, das entfällt seit dem Solarpaket I. Die Registrierung dauert etwa 15 Minuten. Sie haben dafür einen Monat Zeit ab Inbetriebnahme.
Stand: Juli 2026. Gilt seit Solarpaket I (16. Mai 2024).
Wer ist betroffen
Jede steckerfertige Solaranlage bis 800 Watt Wechselrichterleistung und 2.000 Watt-Peak Modulleistung fällt unter diese vereinfachte Anmeldung. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Eigentümer:in oder Mieter:in sind. Größere Dachanlagen folgen einem anderen Prozess, dafür haben wir einen eigenen Ratgeber: PV-Anlage anmelden.
Schritt für Schritt
1. Konto anlegen
Gehen Sie auf marktstammdatenregister.de und registrieren Sie sich mit E-Mail-Adresse und Passwort, falls noch kein Konto besteht.
2. Konto bestätigen
Klicken Sie den Bestätigungslink in der E-Mail an.
3. Anlagentyp wählen
Wählen Sie „Registrierung einer Solaranlage" und dann „Steckerfertige Solaranlage (Balkonkraftwerk)".
4. Standort eingeben
Adresse, an der die Anlage installiert ist.
5. Technische Daten eintragen
Modulleistung (Wp), Wechselrichterleistung (W), Hersteller und Typ, Inbetriebnahmedatum: der Tag, an dem die Anlage erstmals Strom ins Hausnetz eingespeist hat, nicht das Kaufdatum.
6. Angaben prüfen und absenden
7. Bestätigungs-PDF herunterladen
Das ist Ihr Nachweis gegenüber Vermieter:in, WEG oder Förderstelle.
Fristen und Konsequenzen
Verpasste Frist ist kein Drama: Sie können die Anmeldung jederzeit nachholen, am besten sofort mit dem korrekten (tatsächlichen) Inbetriebnahmedatum. Rechtlich sieht § 21 MaStRV in Verbindung mit § 95 EnWG bei Fristversäumnis ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. In der Praxis ist bislang kein Fall bekannt, in dem eine Privatperson deswegen belangt wurde. Zur Einordnung: Fristen und Pflichten.
Datenpunkt
Sie sind eine:r von über 1,4 Millionen Menschen, die ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister registriert haben (Quelle: Marktstammdatenregister, Stand Juli 2026).
Verwandte Situationen
- Anlage vergessen anzumelden: nachträgliche Registrierung
- Betreiberwechsel beim Hausverkauf
- Stromspeicher anmelden
Quelle und Lizenz
Quelle: Marktstammdatenregister, Bundesnetzagentur. Daten verwendet unter Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen
- Muss ich mein Balkonkraftwerk zusätzlich beim Netzbetreiber anmelden?
- Nein. Seit dem Solarpaket I informiert das MaStR den zuständigen Netzbetreiber automatisch.
- Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
- Holen Sie die Anmeldung einfach nach. Ein Bußgeld ist rechtlich möglich, wurde bei Privatpersonen bislang aber nicht bekannt durchgesetzt.
- Brauche ich die Zustimmung meines Vermieters?
- Rechtlich nicht zwingend erforderlich, eine vorherige Ankündigung wird aber empfohlen.
- Was, wenn ich später einen Speicher nachrüste?
- Der Speicher muss separat im MaStR registriert werden.
- Ändert sich etwas, wenn ich umziehe oder die Anlage verkaufe?
- Ja, das ist ein Betreiberwechsel und erfordert eine eigene Meldung im MaStR.