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Solaranlagen in Konken

Kusel, Rheinland-Pfalz

Lohnt sich Solar in Konken?

Solar lohnt sich in Konken im üblichen Rahmen: Bei einer typischen Anlage liegt die Amortisation bei rund 9,2 Jahren.

Schätzung, keine Anlageberatung. Stand: 08.07.2026.

EEG-Einspeisevergütung (bis 10 kWp)
7,78 ct/kWh
Haushaltsstrompreis (Referenz)
35,5 ct/kWh
Globalstrahlung
1.118 kWh/m²/Jahr
Amortisation (typ. 8 kWp)
ca. 9,2 Jahre

Kennzahlen

Solaranlagen in Betrieb

101

Gesamtleistung

2.312,1 kWp

Anlagen pro 1.000 Einw.

122,4

Balkonkraftwerke

20

20 Balkonkraftwerke sind in Konken registriert.

Speicher-Anteil

31 %

Globalstrahlung

1.118 kWh/m²

CO₂-Einsparung (rechnerisch)

804 t/Jahr

Einordnung

In Konken finden sich sowohl Dachanlagen als auch Balkonkraftwerke.

Der Zubau in Konken hat sich in den letzten zwei Jahren beschleunigt.

Platz 1.244 von 2.297 in Rheinland-Pfalz. In Deutschland: 4.902 von 10.742.

Zubau pro Jahr

Zubau pro Jahr0202016201820192020202120222023202420252026

Balkonkraftwerke pro Jahr

Balkonkraftwerke pro Jahr0102023202420252026

Zubau pro 1.000 Einwohner: Vergleich

Zubau pro 1.000 Einwohner: Vergleich201520172019202120232025
  • Konken
  • Rheinland-Pfalz (Ø)
  • Deutschland (Ø)

Vergleich

RegionAnlagen pro 1.000 Einw.kWp pro Einwohner
Konken122,42,803
Rheinland-Pfalz (Ø)89,41,581
Deutschland (Ø)74,41,542

In Konken sind aktuell 101 Solaranlagen registriert. Das entspricht 122,4 Anlagen pro 1.000 Einwohner, deutlich mehr als der Landesschnitt von 89,4. Besonders viele kamen zuletzt hinzu: 13 neue Anlagen allein 2023. 31 % der Anlagen in Konken haben einen Batteriespeicher (31 von 101). Rechnerisch sparen alle registrierten Anlagen zusammen rund 804 Tonnen CO2 pro Jahr ein.

Vergleichbare Orte

Anlage geplant oder schon in Betrieb?

Datenquelle

Die Zahlen stammen aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Export vom 05.07.2026. Methodik und Hinweise.

Datenquelle: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0

Ausführliche Wirtschaftlichkeits-Einordnung für Konken