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Solaranlagen in Lautzenbrücken

Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz

Lohnt sich Solar in Lautzenbrücken?

Solar lohnt sich in Lautzenbrücken im üblichen Rahmen: Bei einer typischen Anlage liegt die Amortisation bei rund 9,9 Jahren.

Schätzung, keine Anlageberatung. Stand: 08.07.2026.

EEG-Einspeisevergütung (bis 10 kWp)
7,78 ct/kWh
Haushaltsstrompreis (Referenz)
35,5 ct/kWh
Globalstrahlung
1.051 kWh/m²/Jahr
Amortisation (typ. 8 kWp)
ca. 9,9 Jahre

Kennzahlen

Solaranlagen in Betrieb

40

Gesamtleistung

292,3 kWp

Anlagen pro 1.000 Einw.

89,3

Balkonkraftwerke

10

10 Balkonkraftwerke sind in Lautzenbrücken registriert.

Speicher-Anteil

43 %

Globalstrahlung

1.051 kWh/m²

CO₂-Einsparung (rechnerisch)

102 t/Jahr

Einordnung

In Lautzenbrücken finden sich sowohl Dachanlagen als auch Balkonkraftwerke.

Platz 1.999 von 2.297 in Rheinland-Pfalz. In Deutschland: 8.328 von 10.742.

Zubau pro Jahr

Zubau pro Jahr0102012201320182020202120222023202420252026

Balkonkraftwerke pro Jahr

Balkonkraftwerke pro Jahr052023202420252026

Zubau pro 1.000 Einwohner: Vergleich

Zubau pro 1.000 Einwohner: Vergleich201520172019202120232025
  • Lautzenbrücken
  • Rheinland-Pfalz (Ø)
  • Deutschland (Ø)

Vergleich

RegionAnlagen pro 1.000 Einw.kWp pro Einwohner
Lautzenbrücken89,30,653
Rheinland-Pfalz (Ø)89,41,581
Deutschland (Ø)74,41,542

In Lautzenbrücken sind aktuell 40 Solaranlagen registriert. Das entspricht 89,3 Anlagen pro 1.000 Einwohner und liegt damit im Landesschnitt (89,4). Besonders viele kamen zuletzt hinzu: 9 neue Anlagen allein 2024. Etwa jede dritte Anlage in Lautzenbrücken hat einen Batteriespeicher (17 von 40). Rechnerisch sparen alle registrierten Anlagen zusammen rund 102 Tonnen CO2 pro Jahr ein.

Vergleichbare Orte

Anlage geplant oder schon in Betrieb?

Datenquelle

Die Zahlen stammen aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Export vom 05.07.2026. Methodik und Hinweise.

Datenquelle: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0

Ausführliche Wirtschaftlichkeits-Einordnung für Lautzenbrücken