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Solaranlagen in Mähren

Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz

Lohnt sich Solar in Mähren?

Solar lohnt sich in Mähren im üblichen Rahmen: Bei einer typischen Anlage liegt die Amortisation bei rund 9,8 Jahren.

Schätzung, keine Anlageberatung. Stand: 08.07.2026.

EEG-Einspeisevergütung (bis 10 kWp)
7,78 ct/kWh
Haushaltsstrompreis (Referenz)
35,5 ct/kWh
Globalstrahlung
1.060 kWh/m²/Jahr
Amortisation (typ. 8 kWp)
ca. 9,8 Jahre

Kennzahlen

Solaranlagen in Betrieb

23

Gesamtleistung

437,2 kWp

Anlagen pro 1.000 Einw.

106,5

Balkonkraftwerke

9

9 Balkonkraftwerke sind in Mähren registriert.

Speicher-Anteil

48 %

Globalstrahlung

1.060 kWh/m²

CO₂-Einsparung (rechnerisch)

152 t/Jahr

Einordnung

In Mähren finden sich sowohl Dachanlagen als auch Balkonkraftwerke.

Jede 2. Anlage in Mähren hat einen Batteriespeicher: 48 %, Bundesdurchschnitt 42 %.

Platz 1.644 von 2.297 in Rheinland-Pfalz. In Deutschland: 6.553 von 10.742.

Zubau pro Jahr

Zubau pro Jahr010201020222023202420252026

Balkonkraftwerke pro Jahr

Balkonkraftwerke pro Jahr052023202420252026

Zubau pro 1.000 Einwohner: Vergleich

Zubau pro 1.000 Einwohner: Vergleich201520172019202120232025
  • Mähren
  • Rheinland-Pfalz (Ø)
  • Deutschland (Ø)

Vergleich

RegionAnlagen pro 1.000 Einw.kWp pro Einwohner
Mähren106,52,024
Rheinland-Pfalz (Ø)89,41,581
Deutschland (Ø)74,41,542

In Mähren sind aktuell 23 Solaranlagen registriert. Das entspricht 106,5 Anlagen pro 1.000 Einwohner, deutlich mehr als der Landesschnitt von 89,4. Besonders viele kamen zuletzt hinzu: 7 neue Anlagen allein 2023. Etwa jede zweite Anlage in Mähren hat einen Batteriespeicher (11 von 23). Rechnerisch sparen alle registrierten Anlagen zusammen rund 152 Tonnen CO2 pro Jahr ein.

Vergleichbare Orte

Anlage geplant oder schon in Betrieb?

Datenquelle

Die Zahlen stammen aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Export vom 05.07.2026. Methodik und Hinweise.

Datenquelle: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0

Ausführliche Wirtschaftlichkeits-Einordnung für Mähren