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Solaranlagen in Mutterschied

Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz

Lohnt sich Solar in Mutterschied?

Solar lohnt sich in Mutterschied im üblichen Rahmen: Bei einer typischen Anlage liegt die Amortisation bei rund 9,3 Jahren.

Schätzung, keine Anlageberatung. Stand: 08.07.2026.

EEG-Einspeisevergütung (bis 10 kWp)
7,78 ct/kWh
Haushaltsstrompreis (Referenz)
35,5 ct/kWh
Globalstrahlung
1.110 kWh/m²/Jahr
Amortisation (typ. 8 kWp)
ca. 9,3 Jahre

Kennzahlen

Solaranlagen in Betrieb

48

Gesamtleistung

409,2 kWp

Anlagen pro 1.000 Einw.

102,3

Balkonkraftwerke

10

10 Balkonkraftwerke sind in Mutterschied registriert.

Speicher-Anteil

44 %

Globalstrahlung

1.110 kWh/m²

CO₂-Einsparung (rechnerisch)

142 t/Jahr

Einordnung

In Mutterschied finden sich sowohl Dachanlagen als auch Balkonkraftwerke.

Platz 1.747 von 2.297 in Rheinland-Pfalz. In Deutschland: 7.035 von 10.742.

Zubau pro Jahr

Zubau pro Jahr0102012201320152020202120222023202420252026

Balkonkraftwerke pro Jahr

Balkonkraftwerke pro Jahr0102023202420252026

Zubau pro 1.000 Einwohner: Vergleich

Zubau pro 1.000 Einwohner: Vergleich201520172019202120232025
  • Mutterschied
  • Rheinland-Pfalz (Ø)
  • Deutschland (Ø)

Vergleich

RegionAnlagen pro 1.000 Einw.kWp pro Einwohner
Mutterschied102,30,872
Rheinland-Pfalz (Ø)89,41,581
Deutschland (Ø)74,41,542

In Mutterschied sind aktuell 48 Solaranlagen registriert. Das entspricht 102,3 Anlagen pro 1.000 Einwohner, deutlich mehr als der Landesschnitt von 89,4. Besonders viele kamen zuletzt hinzu: 7 neue Anlagen allein 2025. Etwa jede dritte Anlage in Mutterschied hat einen Batteriespeicher (21 von 48). Rechnerisch sparen alle registrierten Anlagen zusammen rund 142 Tonnen CO2 pro Jahr ein.

Vergleichbare Orte

Anlage geplant oder schon in Betrieb?

Datenquelle

Die Zahlen stammen aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Export vom 05.07.2026. Methodik und Hinweise.

Datenquelle: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0

Ausführliche Wirtschaftlichkeits-Einordnung für Mutterschied