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Solaranlagen in Stein-Neukirch

Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz

Lohnt sich Solar in Stein-Neukirch?

Solar lohnt sich in Stein-Neukirch im üblichen Rahmen: Bei einer typischen Anlage liegt die Amortisation bei rund 9,7 Jahren.

Schätzung, keine Anlageberatung. Stand: 08.07.2026.

EEG-Einspeisevergütung (bis 10 kWp)
7,78 ct/kWh
Haushaltsstrompreis (Referenz)
35,5 ct/kWh
Globalstrahlung
1.063 kWh/m²/Jahr
Amortisation (typ. 8 kWp)
ca. 9,7 Jahre

Kennzahlen

Solaranlagen in Betrieb

55

Gesamtleistung

439,4 kWp

Anlagen pro 1.000 Einw.

124,4

Balkonkraftwerke

14

14 Balkonkraftwerke sind in Stein-Neukirch registriert.

Speicher-Anteil

31 %

Globalstrahlung

1.063 kWh/m²

CO₂-Einsparung (rechnerisch)

153 t/Jahr

Einordnung

In Stein-Neukirch finden sich sowohl Dachanlagen als auch Balkonkraftwerke.

Platz 1.196 von 2.297 in Rheinland-Pfalz. In Deutschland: 4.737 von 10.742.

Zubau pro Jahr

Zubau pro Jahr0202009201020132020202120222023202420252026

Balkonkraftwerke pro Jahr

Balkonkraftwerke pro Jahr01020232024

Zubau pro 1.000 Einwohner: Vergleich

Zubau pro 1.000 Einwohner: Vergleich201520172019202120232025
  • Stein-Neukirch
  • Rheinland-Pfalz (Ø)
  • Deutschland (Ø)

Vergleich

RegionAnlagen pro 1.000 Einw.kWp pro Einwohner
Stein-Neukirch124,40,994
Rheinland-Pfalz (Ø)89,41,581
Deutschland (Ø)74,41,542

In Stein-Neukirch sind aktuell 55 Solaranlagen registriert. Das entspricht 124,4 Anlagen pro 1.000 Einwohner, deutlich mehr als der Landesschnitt von 89,4. Besonders viele kamen zuletzt hinzu: 18 neue Anlagen allein 2023. 31 % der Anlagen in Stein-Neukirch haben einen Batteriespeicher (17 von 55). Rechnerisch sparen alle registrierten Anlagen zusammen rund 153 Tonnen CO2 pro Jahr ein.

Vergleichbare Orte

Anlage geplant oder schon in Betrieb?

Datenquelle

Die Zahlen stammen aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Export vom 05.07.2026. Methodik und Hinweise.

Datenquelle: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0

Ausführliche Wirtschaftlichkeits-Einordnung für Stein-Neukirch