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Solaranlagen in Gottesgabe

Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern

Lohnt sich Solar in Gottesgabe?

Solar lohnt sich in Gottesgabe im üblichen Rahmen: Bei einer typischen Anlage liegt die Amortisation bei rund 9,4 Jahren.

Schätzung, keine Anlageberatung. Stand: 08.07.2026.

EEG-Einspeisevergütung (bis 10 kWp)
7,78 ct/kWh
Haushaltsstrompreis (Referenz)
35,5 ct/kWh
Globalstrahlung
1.092 kWh/m²/Jahr
Amortisation (typ. 8 kWp)
ca. 9,4 Jahre

Kennzahlen

Solaranlagen in Betrieb

71

Gesamtleistung

1.226 kWp

Anlagen pro 1.000 Einw.

94,7

Balkonkraftwerke

22

22 Balkonkraftwerke sind in Gottesgabe registriert.

Speicher-Anteil

44 %

Globalstrahlung

1.092 kWh/m²

CO₂-Einsparung (rechnerisch)

426 t/Jahr

Einordnung

In Gottesgabe finden sich sowohl Dachanlagen als auch Balkonkraftwerke.

Platz 317 von 724 in Mecklenburg-Vorpommern. In Deutschland: 7.847 von 10.742.

Zubau pro Jahr

Zubau pro Jahr0202010201120182020202120222023202420252026

Balkonkraftwerke pro Jahr

Balkonkraftwerke pro Jahr0102023202420252026

Zubau pro 1.000 Einwohner: Vergleich

Zubau pro 1.000 Einwohner: Vergleich201520172019202120232025
  • Gottesgabe
  • Mecklenburg-Vorpommern (Ø)
  • Deutschland (Ø)

Vergleich

RegionAnlagen pro 1.000 Einw.kWp pro Einwohner
Gottesgabe94,71,635
Mecklenburg-Vorpommern (Ø)59,13,521
Deutschland (Ø)74,41,542

In Gottesgabe sind aktuell 71 Solaranlagen registriert. Das entspricht 94,7 Anlagen pro 1.000 Einwohner, deutlich mehr als der Landesschnitt von 59,1. Besonders viele kamen zuletzt hinzu: 19 neue Anlagen allein 2023. Etwa jede dritte Anlage in Gottesgabe hat einen Batteriespeicher (31 von 71). Rechnerisch sparen alle registrierten Anlagen zusammen rund 426 Tonnen CO2 pro Jahr ein.

Vergleichbare Orte

Anlage geplant oder schon in Betrieb?

Datenquelle

Die Zahlen stammen aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Export vom 05.07.2026. Methodik und Hinweise.

Datenquelle: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0

Ausführliche Wirtschaftlichkeits-Einordnung für Gottesgabe